Unsere Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern in allen rechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf
Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten eines ggf. erforderlichen gerichtlichen Verfahrens und den damit verbundenen Kosten. Oftmals sind Bauunternehmer, Verkäufer, Verwalter und Mehrheitseigentümer in einer zumeist neu erstellten Wohnungseigentumsanlage identisch oder wirtschaftlich miteinander verflochten. Daraus können erhebliche Interessenkonflikte resultieren. Wir beraten Sie über die rechtlichen Konsequenzen, z.B. bei Fragen zur Abnahme, der Gewährleistung, Haftungsansprüchen oder Stimmrechtsausschlüssen.
Verwalter und Wohnungseigentümer erfahren eine kompetente Unterstützung bei der Verwaltung von Wohnungseigentum sowie sonstigen Immobilien. Hierzu gehört auch die aktive Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien einschließlich der Prüfung von notariellen Kaufverträgen. Rechtzeitige Information kann von entscheidender Bedeutung für die Kaufentscheidung sein.
Als vermietender Wohnungseigentümer sind Sie durch geltendes Recht an Rahmenbedingungen gebunden. Auch in allen mietrechtlichen Fragen sind wir daher Ihr Ansprechpartner.
Die einzelnen Rechtsbeziehungen zwischen den Miteigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sowie den Eigentümern und dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft, ihrem gesetzlichen Vertreter, bedürfen einer speziellen Kenntnis. Sowohl die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes als auch in besonderer Weise die Kenntnis von Entscheidungen, die die Gerichte in diesem Spannungsfeld zu einzelnen Problemen gefällt haben, spielen bei Rechtsfragen aus diesem Gebiet eine entscheidende Rolle.
In gleicher Weise benötigt der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft die Rechtsberatung auf diesen Wissensgebieten, um seine Aufgaben als gesetzlicher Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft richtig und zweckgerichtet ausführen zu können.
Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder vergleichbare Problemkreise angesprochen werden, oftmals jedoch vermeintliche Nuancen eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen bzw. erfordern.