Baurecht

Auf dem Gebiet des Baurechts beraten und betreuen wir gewerbliche und private Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes und Handwerksbetriebe. Wir unterstützen und beraten Mandanten bei

  • Fragen der Vertragsgestaltung

BGB-Werkvertrag; VOB-Werkvertrag, General-/ Subunternehmervertrag, Verhandlungsprotokoll, Leistungsbeschreibung,  Allgemeine Geschäftsbe-dingungen, etc.

  • Fragen im Rahmen der Bauausführung

Ausführungsunterlagen, Mitwirkungspflicht, Prüfungs- und Hinweispflicht, Koordinationspflicht, Ausführungsfristen, Behinderung, Abnahme der Werkleistung.

  • Fragen der Gewährleistung und Haftung

Erfüllungsanspruch, Nachbesserungsanspruch, Ersatzvornahme, Kostenvorschuss, Wandlung, Minderung, Schadenersatz etc.

  • Fragen der Anspruchssicherung

Abschlagszahlungen, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, Sicherheitseinbehalt, Bauhandwerkersicherungshypothek, Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB etc.

  • Fragen der Vergütung

Abschlagsrechnung, Teilschlussrechnung, Schlussrechnung, Stundenlohnabrede, Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag, Nachträge, Mengenänderungen, Nebenleistungen, Skontoabreden etc.

  • Fragen der alternativen Konfliktlösungen

Streitvermeidung durch faire Vertragsgestaltung, Mediation, außergerichtliche Verhandlungen, dokumentierten Bauablauf; Schiedsgutachtenvereinbarungen, Schlichtungsverfahren.

Klassisches Tätigkeitsgebiet ist hierbei die Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen sowie die Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Hand in Hand geht hiermit die Durchsetzung von Sicherungsmöglichkeiten von Bauforderungen. Ohne anwaltliche Hilfe ist die Durchsetzung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (auch Vormerkung per einstweiliger Verfügung) kaum möglich. Wir helfen beim Umgang mit Sicherheiten nach § 17 VOB/B, der in der Praxis ebenso immer wieder Probleme bereitet, wie vom Auftraggeber gezogene Bürgschaften auf erstes Anfordern. Bei größeren Bauvorhaben leisten wir eine baubegleitende Rechtsberatung. Gerade bei baurechtlichen Streitigkeiten können jedoch auch außergerichtliche Schlichtungen und Schiedsverfahren ein zeit- und kostenintensives gerichtliches Verfahren vermeiden. Aus diesem Grund sollte man den Blick für diese alternativen Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht verschließen.