Mietrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten wir sowohl zum Wohnungsmietrecht als auch zum Gewerberaummietrecht und zwar von der Vertragsanbahnung (Abschluss des Mietvertrages) über die Vertragsdurchführung (Mietzinsanpassung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten etc.) bis hin zur Vertragsbeendigung (Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung).

Eine ausgewogene Gestaltung des Mietvertrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ist eine Grundvoraussetzung für ein unbelastetes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Zum einen hilft ein durchdachter Vertrag Probleme zu vermeiden. Zum anderen bietet ein an der Rechtsprechung orientierter Vertrag den Lösungsweg für auftretende Schwierigkeiten. Diverse Maßnahmen, die während der Vertragsdurchführung ergriffen werden bzw. ergriffen werden sollen, wie z.B.

  • Miterhöhungsverlangen,
  • Betriebskostenabrechnungen,
  • Kündigungen (außerordentliche/ordentlich),
  • Modernisierungen

und eine bestimmte Rechtsfolge auslösen sollen, sind an strenge formalistische Regeln gebunden, die zwingend einzuhalten sind. Bei dem Auftreten von Mängeln an der Mietsache stellt sich die Frage, wie hieraus resultierende Ansprüche geltend gemacht bzw. abgewehrt werden können. Ein beliebtes Streitthema ist die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses schließt sich hieran die Frage, wann die geleistete Kaution zurück zu gewähren ist und welche Verrechnungsmöglichkeiten für den Vermieter bestehen.