Kosten

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einzelnen Fällen wird Ihnen der Abschluss einer Honorarvereinbarungen vorgeschlagen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Überblick über die zu erwartenden Anwaltskosten benötigen. 

Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt. Ganz gleich bei welcher Gesellschaft Sie rechtsschutzversichert sind, steht Ihnen das Recht der freien Anwaltswahl zu. Wenn einzelne Gesellschaften Ihnen eigene Vertragsanwälte vorschlagen, so stellen diese Vorschläge bloße Empfehlungen dar.

Oftmals, insbesondere bei rein außergerichtlichen Beratungsmandaten und bei sehr hohen Gegenstandswerten, verbunden mit geringer anwaltlicher Bearbeitungsintensität, kann eine Ansetzung der Gebühren nach dem RVG unangemessen hoch erscheinen. In diesem Fall kann es angebracht sein, eine für den Mandanten günstigere Honorarvereinbarung auf Zeitbasis abzuschließen. Andererseits bitten wir um Verständnis, wenn wir sehr bearbeitungsintensive Beratungsmandate mit gleichzeitig sehr geringen Gegenstandswerten bevorzugt auf Honorarbasis führen müssen, um unsere Arbeit kostendeckend und rentabel zu halten.