Im Interesse unserer Mandantschaft haben wir uns für das Prinzip der fachlichen Selbstbeschränkung entschieden. Wir ziehen außerhalb unserer Kompetenzbereiche im Bedarfsfall ausgewiesene Experten (Fachanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) hinzu, von deren Können wir uns überzeugt haben.