Innovativer und effektiver Forderungseinzug

RA Diemel ist seit Jahren auf dem Gebiet des Forderungseinzuges für Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft tätig.

Die Zahl der Insolvenzen steigt erschreckend. Überschuldung und fahrlässige Unterfinanzierung führen häufig zur Zahlungsunfähigkeit. Wird hierauf mit einem uneffektiven Forderungsmanagement reagiert, droht oftmals auch dem Gläubiger die Insolvenz. Forderungen in Milliardenhöhe werden nicht sach- und fachgerecht beigetrieben oder verjähren, weil die Gläubiger bei unklaren Erfolgsaussichten die vermeintlich hohen Kosten scheuen. Bereits ab Rechnungsstellung bedarf es eines sorgfältigen und professionellen Forderungsmanagements. Forderungsausfälle mindern den Profit und gefährden damit die Rentabilität und Liquidität einer jeden Unternehmung. Wer sich im Umgang mit seinen Außenständen passiv verhält und auf den „good-will“ des Schuldners vertraut, begibt sich bewusst ins Hintertreffen. Mit jedem verstrichenen Tag verschlechtern sich die Realisierungschancen für offene Forderungen.

Bei bloßen Inkassounternehmen erfolgt die Bearbeitung häufig von Nichtjuristen und muss an einen Anwalt abgegeben werden, wenn die außergerichtlichen Mahnungen erfolglos bleiben. Durch die getrennte Beauftragung von Inkassounternehmen und Anwalt entstehen zusätzliche Kosten. Beauftragen Sie ein reines Inkassounternehmen sind die anfallenden Inkassokosten nach der Rechtsprechung vieler Gerichte überhaupt nicht oder nicht in voller Höhe erstattungsfähig, d.h. auch wenn Ihnen vom Gericht Ihre Hauptforderung in voller Höhe zugesprochen wird, bleiben Sie auf einem Teil der außergerichtlichen Kosten sitzen! Auch Ihre eigenen Personalkosten beim Forderungseinzug sind gerichtlich nicht durchsetzungsfähig; die bei uns entstehenden Kosten dagegen sehr wohl ! Entgegen den variierenden Gebühren der Inkassounternehmen, welche häufig auch noch zusätzlich zu den Betreibungskosten Mitgliedsbeiträge einfordern, richten sich die außergerichtlichen Gebühren bei uns nach festen Pauschalsätzen.

Innovatives und effizientes Forderungsmanagement beginnt bereits mit der Rechnungsstellung. Erforderlichenfalls analysieren wir Ihre Arbeitsabläufe und zeigen Verbesserungen auf. Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der vertraglich vorgegebenen oder nachträglich gesetzten Zahlungsfrist, kommt er in Verzug. Ab jetzt ist er verpflichtet, die anfallenden Kosten des Forderungseinzuges zu erstatten. Aufgrund der Bestimmtheit unseres Auftretens bei gleichzeitiger Bereitschaft zu außergerichtlichen Konfliktlösungen im Interesse des Mandanten lässt sich der Regelfall einer kurzfristigen interessengerechten Lösung zuführen und schnell zu Ende bringen. Hieran ist dem Gläubiger als auch dem Schuldner gelegen. Wir verfügen über reichhaltige Erfahrungen im Bereich des Forderungseinzugs und der Beitreibung für kleine, mittlere und große Unternehmen, sowie für Privatpersonen. Vollstreckungsmöglichkeiten gegen säumige Zahler und Mittel zur Aufenthaltsfeststellung von unbekannt verzogenen Schuldnern werden im Bedarfsfall voll ausgeschöpft, so dass auch aussichtslos scheinende Beitreibungen und Vollstreckungen oftmals noch zum Erfolg führen.

Eine gerichtliche Entscheidung verhilft einem Gläubiger selbstverständlich (noch) nicht zu seinem Geld. Zahlt der Schuldner – beispielsweise nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils – nicht, bedarf es vielmehr der Zwangsvollstreckung. Diese kann jedoch nur dann effektiv sein, wenn die zur Verfügung stehenden Arten/Mittel der Zwangsvollstreckung je nach Kenntnis über den Schuldner (Vermögenslage, Einkommensverhältnisse etc.) individuell ausgewählt und ausgeschöpft werden. Gängigen Schuldnertricks (z.B. der Verschleierung/Verschiebung von Vermögenswerten, Verdeckung von Einkommensquellen) muss mit den entsprechenden Mitteln begegnet werden.

Maßgeblicher Bestandteil eines effektiven Forderungseinzuges ist das Zwangsvollstreckungsverfahren, dass sich unmittelbar an die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung anschließt.

Die Zwangsvollstreckung ist ein sehr wichtiger Bereich in der täglichen Arbeit einer Anwaltskanzlei. Denn was nützt dem Mandanten (Gläubiger) ein hart erkämpfter Vollstreckungstitel, wenn sein Anspruch letztendlich nicht umgesetzt werden kann. Die gesetzlichen Wege zur Durchsetzung eines entsprechenden Titels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, Vergleich, notarielles Schuldanerkenntnis, Kostenfestsetzungsbeschluss) sind sehr breit gefächert. Damit wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können und dabei nicht mehr Kosten als nötig produziert werden, ist gerade bezüglich der Realisierung von Geldforderungen nicht nur fundiertes Wissen erforderlich, sondern auch die Flexibilität der Sachbearbeiter gefordert. Nicht jedes Vollstreckungsverfahren kann bzw. sollte nach dem gleichen Schema durchgeführt werden. Zur effektiven Bearbeitung muss möglichst schnell der Zugriff auf die richtigen Vermögenswerte des jeweiligen Schuldner erfolgen. Hilfreich ist es, über einen Schuldner möglichst viele Informationen (Bankverbindung, Arbeitgeber, Lage eines evtl. vorhandenen Grundbesitzes etc.) zu haben und gleich auf die richtige Vermögensmasse zugreifen zu können.