Architektenrecht
Zum Umfang unserer Beratungstätigkeit gehört auch die Beratung von Architekten und Bauherrn auf dem Gebiet das Architekten- und Ingenieurrechts. Hiervon erfasst wird u.a. die angemessene Honorierung des Architekten genauso wie dessen Haftung.
Grundlage des Honorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aufgrund der komplizierten Regelungsmaterie werden sowohl für den Architekten als auch für den Bauherrn große Problemfelder eröffnet.
Bei Störungen des Bauablaufs, Problemen bei der Bauausführung (Überwachung/Koordination der am Bau beteiligten Berufsgruppen) und bei der Überschreitung der ursprünglich kalkulierten Bausumme, stellt sich häufig die Frage nach der Haftung des Architekten. Da unter Umständen nicht alle Ansprüche, die gegenüber einem Architekten geltend gemacht werden können, von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, können wirtschaftliche Probleme entstehen, die sowohl für den Architekten als auch den Bauherrn von existentieller Bedeutung sind.
Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auftretende Haftungsprobleme werden nicht selten dadurch erschwert, dass mehrere Beteiligte hierfür verantwortlich sind bzw. sein können. Dem Bauherrn steht in der Regel ein Architekt oder Ingenieur (Planer) und ein oder mehrere Ausführungsunternehmen(Ausführer) gegenüber. Die Verantwortlichkeit mehrerer Baubeteiligter führt zu Problemen des Mitverschuldens sowie des Schadensausgleichs im Innenverhältnis.